Abgabefristen

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Abgabefristen erstmals ab dem Jahr 2019 um zwei Monate verlängert. Für alle die eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abgeben müssen endet die Abgabefrist am 31.07. des Folgejahres. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, so müssen die Unterlagen erst am 28./29. Februar des darauf folgenden Jahres beim Finanzamt eingehen:

Die Regierung hat mit dem „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ Verlängerungen für die kommenden Jahre beschlossen: Die Steuererkläung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein und die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. August 2024. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen ist wieder ganz normal der 31. Juli 2025.

Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchte, hat dafür vier Jahre Zeit. Das heißt, die Steuererklärung für das Jahr 2021 muss spätestens am 31. Dezember 2025 beim Finanzamt vorliegen.