Wie wir Ihnen helfen, Steuern zu sparen und Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen!

 

 Im Rahmen einer Mitgliedschaft und gemäß §4 Nr. 11 StBerG beraten wir bei Einkünften aus:

►    nichtselbständiger Tätigkeit

►    Renten

►    Pensionen

►    Unterhaltsleistungen

 

ohne Einkommensgrenze nach oben beraten. Zusätzlich dürfen wir Sie auch bei Einkünften aus

 

 ►    Kapitalvermögen*

 ►    Vermietung und Verpachtung*

 ►    Veräußerungsgeschäften*

beraten.

 

* Dabei dürfen die Gesamteinnahmen bei ledigen Personen  18.000 Euro, sowie bei Ehepartnern  36.000 Euro nicht übersteigen.

 

 Außerdem bei:

►    Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

►    Kindergeld i.S.d. EStG

►    Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riesterrente)

Die Beiträge zwischen 55,00 und 420,00 Euro sind einkommensabhängig gestaffelt. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 18,00 Euro.

So beraten wir Sie:

►       Wir prüfen detailliert Ihre persönliche steuerliche Situation,

►       erklären Ihnen, wie sich Ihr Steuerbescheid zusammensetzt,

►       berechnen vorab Ihr steuerliches Ergebnis,

►       überprüfen Ihren Steuerbescheid,

►       und legen ggfs. auch Einspruch ein!