Wie wir Ihnen helfen, Steuern zu sparen und Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen!
Im Rahmen einer Mitgliedschaft und gemäß §4 Nr. 11 StBerG beraten wir bei Einkünften aus:
► nichtselbständiger Tätigkeit
► Renten
► Pensionen
► Unterhaltsleistungen
ohne Einkommensgrenze nach oben beraten. Zusätzlich dürfen wir Sie auch bei Einkünften aus
► Kapitalvermögen*
► Vermietung und Verpachtung*
► Veräußerungsgeschäften*
beraten.
* Dabei dürfen die Gesamteinnahmen bei ledigen Personen 18.000 Euro, sowie bei Ehepartnern 36.000 Euro nicht übersteigen.
Außerdem bei:
► Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
► Kindergeld i.S.d. EStG
► Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riesterrente)
Die Beiträge zwischen 55,00 und 420,00 Euro sind einkommensabhängig gestaffelt. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 18,00 Euro.
So beraten wir Sie:
► Wir prüfen detailliert Ihre persönliche steuerliche Situation,
► erklären Ihnen, wie sich Ihr Steuerbescheid zusammensetzt,
► berechnen vorab Ihr steuerliches Ergebnis,
► überprüfen Ihren Steuerbescheid,
► und legen ggfs. auch Einspruch ein!