Abgabefristen

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Abgabefristen erstmals ab dem Jahr 2019 um zwei Monate verlängert. Für alle die eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abgeben müssen endet die Abgabefrist am 31.07. des Folgejahres. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, so müssen die Unterlagen erst am 28./29. Februar des darauf folgenden Jahres beim Finanzamt eingehen:

Die verlängerten Abgabefristen sind ab 2025 aufgehoben.

Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchte, hat dafür vier Jahre Zeit. Das heißt, die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss spätestens am 31. Dezember 2027 beim Finanzamt vorliegen.