Um überhaupt „etwas von der Steuer abzusetzen“, müssen Sie für das Kalenderjahr eine Steuerer-klärung abgeben. Der Finanzbeamte, der Ihre Steuererklärung prüft, zählt all Ihre Ausgaben zu-sammen, die Sie in Ihre Steuererklärung eintragen dürfen. Die Gesamtsumme zieht er von Ihren Jahreseinnahmen ab. Nur auf das, was übrig bleibt, müssen Sie dann die Steuern zahlen. Das nennt man „von der Steuer absetzen“.
Ganz grob kann man die Kosten die Sie „absetzen“ können in drei große Kategorien unterteilen:
- Ganz bestimmte Kosten für den Beruf, die sogenannten Werbungskosten. Das sind die Kosten die Sie haben um Ihren Job machen zu können. Zu Beispiel die Kosten für die Fahrten zur Arbeit und vieles mehr.
- Ganz bestimmte „private“ Kosten, die sogenannten Sonderausgaben. Dazu gehören zum Beispiel Spenden sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Aber auch die Kosten für Ihre erste Berufsausbildung.
- Ganz besondere Kosten, denen Sie sich nicht entziehen könnten, die sogenannten außergewöhnliche Belastungen. Dazu gehören die Kosten aufgrund einer Krankheit, z.B. der festgestellt Grad einer Behinderung, Unterhaltszahlungen, Pflegeheimkosten oder auch die Kosten für die Pflege von Angehörigen.