Wer regelmäßig seit Oktober 2022 bis zu 520 € im Monat verdient (bis September waren das 450 € im Monat) oder nur für kurze Zeit das sind 70 Arbeitstage oder 3 Monate pro Jahr beschäftigt ist, gilt als Minijobber. Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Der beträgt seit dem 01.07.2022 10,45 € und seit dem 01.10.2022 12,00 €. Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig und in den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Ist das der Fall können Sie keine Werbungskosten absetzen, brauchen das Einkommen aus dem Minijob aber auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er pauschal versteuert oder über Ihre Lohnsteuerkarte. Wird Ihr Minijob-Lohn auf Lohnsteuerkarte abgerechnet müssen Sie das Einkommen daraus auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben Sie Fragen, wir helfen Ihnen.