Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Sie durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. In 2024 sind das  538 €, die Jahresverdienstgrenze liegt bei  6.456 €. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Seit dem 01.01.2024 sind das  12,41 €. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 auf  556 € monatlich. Die Jahres-verdienstgrenze liegt damit bei  6.672 Euro.

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wird mit 10 Stunden gerechnet

Seit 2013 besteht für Minijobber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung von der man sich befreien lassen kann. Ein Befreiungsantrag kann gravierende Auswirkung auf Ihre Rente haben. Daher sollten Sie sich vor der Aufnahme einer Minijob-Tätigkeit rentenrechtlich beraten lassen.

Sie sind als Minijobber nicht Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflichtig und in den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 2%. Ist das der Fall können Sie keine Werbungskosten absetzen, brauchen das Einkommen aus dem Minijob aber auch nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeber entscheidet ob er pauschal versteuert oder über Ihre Lohnsteuerkarte wird Ihr Minijob-Lohn auf Lohnsteuerkarte abgerechnet müssen Sie das Einkommen daraus auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben Sie Fragen, wir helfen Ihnen.