Wer muß eine Steuererklärung abgeben? Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie:
► unversteuerte Einkünfte über 410 Euro im Jahr hatten, zum Beispiel Renten, Mieten
► Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben, zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
► als Ehegatten beide Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen nach der Steuerklasse V, VI oder dem Faktorverfahren besteuert wurde.
► als Arbeitnehmer gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben
► einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten

► Selbstständig oder Rentner sind oder Mieteinkünfte haben müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Mit dem Grundfreibetrag sichert der Staat Ihr Existensminimum. Der Betrag wird jährlich angepaßt und beträgt im
Jahr 2021   9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete
Jahr 2022 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete
Jahr 2023 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete

► Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ermäßigt versteuert wurden. Eine vollständige Darstellung finden Sie in § 46 EStG. Den Paragraphen können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz kostenlos einsehen unter:
www.gesetze-im-internet.de/estg