Beerdigungskosten, Trauerfeier, Todesanzeige, Grabstätte können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass zur Deckung der Kosten nicht ausreicht. Was das genau bedeutet, erfahren Sie bei uns.